Supervision
Rahmenbedingungen
Schweigepflicht – Supervisor/innen sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Die Spannung zwischen der Pflicht, über Gehörtes zu schweigen und dem Interesse eines Auftraggebers, die Inhalte von Supervision zu erfahren, wird von uns nach dem Grundsatz “Offenheit im Strukturellen und Thematischen und Verschwiegenheit im Persönlichen” gelöst.
Setting – Grundsätzlich wird von uns zu Beginn jeder Supervision die Frage aufgeworfen, in welcher Form die zu beratenden Probleme bearbeitet werden – in einer Einzelsupervision oder einer Gruppensupervision.
Sitzung – Supervision findet in Sitzungen statt, deren Dauer, Anzahl und Häufigkeit je nach Setting vereinbart werden.
Vertrag – Über die Beratungsleistung Supervision wird zwischen Auftraggeber/in und well-working ein Vertrag geschlossen – mündlich oder schriftlich. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Rahmenbedingungen vereinbart und die gegenseitigen Rechte und Pflichten bestimmt.
Für eine Terminvereinbarung und/oder Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

